Erklärung an der Sommersynode 2003 
        und Artikel im St. Galler Kirchenboten, Juli 2003
        Pfr. Dr. Dölf Weder, Kirchenratspräsident
        
        
        
        
        Ab 2005 Firmung ab 18 im Bistum St. 
        Gallen
        
         
        
        
        Wie in der Presse zu lesen war, hat das Bistum St. Gallen beschlossen, 
        ab 2005 das Firmalter von 12 auf 18 Jahre hinaufzusetzen. Pilotversuche 
        werden bereits seit längerem durchgeführt. Auf reformierter Seite hat 
        das zu einem Wiedererwachen der alten Diskussion über das 
        Konfirmationsalter geführt – diesmal allerdings mit dem Vorschlag einer 
        Korrektur nach oben. Der Kirchenrat hat die sich anbahnende Entscheidung 
        in der Schwesterkirche seit längerem verfolgt und kürzlich an einer 
        Sitzung diskutiert, ob evangelischerseits Handlungsbedarf besteht. Die 
        Antwort lautete einstimmig „nein“. Warum?
      
      
      Die St. Galler Kirchenordnung sieht die Konfirmation „in der Regel“ im 9. 
      Schuljahr vor. Sie schliesst damit nicht aus, auch mit 18 Jahren zu 
      konfirmieren. Sollte eine Kirchgemeinde die Konfirmation jedoch generell 
      auf 18 Jahre ansetzen wollen, ohne ein Angebot im 9. Schuljahr offen zu 
      halten, so ergäbe sich eine Reihe von Konsequenzen, die im Detail noch zu 
      studieren wären. Zum Beispiel müssten dann nach dem Lehrplan des Kantons 
      St. Gallen neu auch die Reformierten im 9. Schuljahr Religionsunterricht 
      erteilen.
       
      
        Situation anders als bei den 
      Katholiken
      
      
      Die Situation ist eine andere als bei den Katholiken. Die Firmung wird von 
      vorpubertären 11 oder 12 Jahren auf 18 hinaufgesetzt, während die 
      Konfirmation bereits jetzt am Ende der Schulzeit liegt. Sie fällt bewusst 
      zusammen mit dem Erreichen der religiösen Mündigkeit, mit der Aufnahme in 
      die Gemeinde der Erwachsenen und mit dem Recht zum Patenamt. 
      
      In 
      der Praxis zeigt sich, dass die Konfirmanden mit 15 oder 16 Jahren aus der 
      Negativpubertät heraus und fruchtbare Diskussionen und persönliche 
      Entscheide durchaus möglich sind. Konfirmandenunterricht kann - richtig 
      erteilt - attraktiv und spannend sein. Allerdings muss er sich heute 
      methodisch und im ganzen Arrangement vom schulischen Religionsunterricht 
      unterscheiden. Der kürzlich revidierte Kirchenordnungsartikel 125 macht 
      deutlich, dass der Pfarrer oder die Pfarrerin selber für den „Konf“ 
      verantwortlich ist. Er oder sie kann (und soll) aber auch andere 
      freiwillige und angestellte Mitarbeitende einbeziehen oder ihn in 
      regionaler Zusammenarbeit erteilen.
      
      In 
      unserem Kanton lässt sich noch immer der grösste Teil der reformierten 
      Jugendlichen konfirmieren. In den katholischen Pilotprojekten liegt der 
      Anteil bei Firmung 18 bei rund 70 Prozent. Mittelfristig wird mit noch 
      deutlich niedrigeren Zahlen gerechnet. Nach Meinung des Kirchenrates würde 
      mit Konfirmation ab 18 darum ein wichtiges Element von Volkskirche 
      preisgegeben. Das dürfte zudem nicht getan werden ohne sorgfältige 
      Absprache mit den anderen Schweizer Kirchen.
       
      
      
      
      Die wirkliche Herausforderung von „Firmung ab 18“ lautet ganz anders: Eine 
      für junge Erwachsene attraktive Kirche sein. Also ein hohes Engagement in 
      kirchlicher Jugendarbeit mit Nachkonfirmierten zeigen. Und mit Nachdruck 
      neue, lebendige Formen von Kirche mit jungen Erwachsenen fördern. Genau 
      das fordert unsere Vision „St. Galler Kirche 
      2010“. An uns Kirchenmitgliedern allen ist es, eine solche auch für 
      junge Menschen attraktive Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den 
      Menschen“ zu leben.