Publikationsbeitrag von Pfr. Dr. Dölf Weder, 
        Kirchenratspräsident, September 2013
         
      Gesellschaft im Umbruch – 
      Kirchen im Umbruch
      Unsere Gesellschaft ist im Umbruch, darum sind auch die 
      Kirchen im Umbruch. Diese Tatsache ist nicht neu, aber sie wird durch neue 
      Studien immer deutlicher belegt und in den Konsequenzen genauer 
      beschrieben. Zu beobachten sind namentlich eine zunehmende Distanzierung 
      der Menschen von kirchlicher Religiosität und das Auseinanderdriften von 
      institutioneller und individualisierter, nicht-konfessioneller 
      Religiosität. In urbanen Gebieten ist bereits ein eigentlicher 
      Traditionsabbruch feststellbar. Das schwächt die Landeskirchen. 
      
      Nun kann man diese Entwicklung entweder in der Haltung 
      von Untergangsverwaltern beklagen und zeitlich zu verzögern versuchen, 
      oder man kann sich als aktive Übergangsgestalter verstehen und fragen, was 
      christliche Kirche zu leben in der neuen und sich weiterhin rasch 
      verändernden Situation für und mit den Menschen von heute bedeuten kann. 
      Substantielle Veränderungen sind dabei nicht zu umgehen. Wenn wir 
      weiterhin tun, was wir heute tun, werden wir – bestenfalls – die Resultate 
      erzielen, die wir heute erzielen. Wenn ein Segelboot bei drehendem Wind 
      das gleiche Ziel wie bisher ansteuern will, muss es die Segelstellung 
      ändern, sonst bleibt es stehen oder kentert sogar. Entscheidend in solchen 
      Entwicklungsprozessen ist, sich nicht in Theorien und Leitbildern zu 
      verlieren, sondern den Fokus auf eine klare Zielvorstellung und eine 
      langfristig angelegte, kontinuierliche Umsetzung zu legen. Das erfordert 
      eine konsequente Ziel- und Resultatorientierung – auf der Basis einer 
      klaren Identität.
      Essentielle Fragen im Rahmen eines solchen Prozesses 
      sind deshalb:
      
        Wer sind wir, was ist unsere Identität?
        Was ist unser Auftrag?
        Was sind unsere Ziele?
        Wie gelangen wir dorthin, was ist unser Weg?
      
       
      Von der Analyse zur gemeinsamen 
      Ausrichtung
      Nach einer Situationsanalyse leitete der Kirchenrat der 
      Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen im Jahr 2000 einen 
      solchen klärenden Prozess ein. Zusammen mit allen Kirchenvorsteherschaften 
      und Mitarbeitenden im Kanton führte er die interaktiven Prozesse „St. 
      Galler Kirche 2010“ und später „St. Galler 
      Kirche 2015“ durch. Die erarbeitete gemeinsame Ausrichtung und die 
      Zielsetzungen wurden und werden mit langfristiger Perspektive und grosser 
      Beharrlichkeit schrittweise umgesetzt. Institutionalisierte Evaluationen 
      des Zielerreichungsgrades ermöglichen auf allen Ebenen notwendig werdende 
      Korrekturen und Weiterentwicklungen der Ziele und der zu deren Erreichung 
      eingesetzten Massnahmen. 
      Als entscheidend erwies sich die Förderung einer 
      gemeinsamen Ausrichtung. Es ist eine breite und viele Glaubensfarben 
      ermöglichende Zielrichtung. Aber sie macht eine klare Aussage, wer wir 
      sein und in welche Richtung wir uns entwickeln wollen. Zusammengefasst ist 
      sie in der Vision einer Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“.
      Wir bekennen uns damit zum Anliegen, als Kirche 
      einerseits den Menschen in ihrer heutigen Lebenswirklichkeit nahe zu sein, 
      stark von ihnen und ihren Situationen und Anliegen her zu denken. 
      Andererseits wollen wir unserer Identität und unserem Auftrag treu sein: 
      das Evangelium verkünden und damit Kirche nahe bei Gott und seiner 
      befreienden Botschaft in Jesus Christus leben. Wie bei den zwei 
      Brennpunkten einer Ellipse gilt es, sich ständig sowohl an Gottesnähe wie 
      auch an Menschennähe zu orientieren. Im christlichen Glauben ist das eine 
      nicht ohne das andere zu haben, das eine in keiner Tätigkeit vom anderen 
      zu trennen. Jesus Christus hat uns das vorgelebt.
      Ende 2001 verabschiedete die Synode nach einem 
      zweijährigen intensiven Prozess das Strategiepapier „St. Galler 
      Kirche 2010“. Nach einer ausführlichen Evaluation im Rahmen einer 
      breit angelegten Visitation aller 
      Kirchgemeinden wurde es 2008 aufdatiert zur heute gültigen Version „St. 
      Galler Kirche 2015“. Sie enthält kurze, klare Aussagen zu Fundament 
      und Auftrag, zur Vision einer Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den 
      Menschen“, zu den Wertefeldern „gelebter Glaube“, „lebendige 
      Weggemeinschaften“ und „bereicherndes Miteinander“ sowie zu den drei 
      Schwerpunkten bis 2015: „Auftrag und Vision vertiefen“, „Programmarbeit 
      stärken – Qualität, Vielfalt und Innovation“ und „Lebendige Kirchgemeinden 
      fördern“.
       
      Die programmatische Kraft einer 
      klaren Vision
      Es zeigt sich, dass die Vision einer Kirche „nahe bei 
      Gott – nahe bei den Menschen“ und die konsequente Zielorientierung 
      starke programmatische und dynamisierende Kraft entwickelt. Die 
      Kirchgemeinden untereinander und die kantonalkirchlichen Programmstellen 
      sind sich deutlich näher gerückt und haben an Dynamik gewonnen. Zwischen 
      ihnen ist eine rege Interaktion entstanden. Depressive Gefühle wichen 
      einer zuversichtlicheren Haltung. Man wagt, sich mutig den oft schwierigen 
      Realitäten zu stellen. Eine ganze Reihe von Zielen konnte inzwischen 
      erreicht, neue Horizonte angepeilt werden. Das vermittelt wichtige 
      Erfolgserlebnisse. Die St. Galler Kirche wirkt in aller menschlichen 
      Schwachheit. Aber sie lebt, und sie ist als kirchliche Gemeinschaft trotz 
      einem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld zuversichtlich und mit den 
      Menschen auf relevante Weise unterwegs – wanderndes Gottesvolk. 
      Im Folgenden wird am Beispiel eines einzelnen von vielen 
      Themen gezeigt, wie sich mit einer solchen langfristig angelegten, 
      zielorientierten Strategie Kirchgemeinden nachhaltig verändern und neues, 
      die Menschen berührendes christliches Leben entsteht. Es geht um das 
      Beispiel populäre Kirchenmusik, in welcher die St. Galler Kirche heute 
      eine in der Schweiz führende Rolle spielt.
       
      Als Beispiel: Populäre 
      Kirchenmusik
      Die Situationsanalyse von 2000 zeigte in unserem Kanton 
      eine gut entwickelte traditionelle Kirchenmusik, samt einer eigenen 
      Kirchenmusikschule mit staatlich anerkannten Abschlüssen in Orgel und 
      klassischer Chorleitung. Unter dem Aspekt von „nahe bei den Menschen“ 
      musste aber gleichzeitig festgestellt werden, dass diese Musik nur noch 
      die Ausdrucksform einer kleinen Minorität heutiger Menschen ist. Der 
      Verkauf von CDs mit Orgelmusik liegt weit unter einem Prozent aller 
      verkauften CDs. Können wir es uns als Kirche leisten, einfach festzulegen, 
      dass zu einem „richtigen“ reformierten Gottesdienst traditionelle 
      Orgelmusik gehört, und deshalb die grosse Breite anderer Musikstile 
      auszuschliessen? Oder diese allenfalls einmal pro Jahr als besondere 
      Attraktion und zur Demonstration der eigenen „Modernität“ in einem 
      aufgepeppten Konfirmationsgottesdienst einzusetzen? Wir meinen Nein.
      Im Strategiepapier „St. Galler Kirche 2010“ 
      verabschiedete die Synode deshalb 2001 das Ziel „eine Vielfalt von 
      klassischen und populären Arten von Musik sprechen inner- und ausserhalb 
      der Kirchenräume auch neue Gruppen von Menschen an.“ Klar war von 
      Anbeginn, dass die kirchliche Popularmusik den gleich hohen 
      Qualitätsansprüchen genügen muss wie die weiterhin zu pflegende und 
      auszubildende traditionelle Kirchenmusik.
       
      Bereitstellung von 
      Ressourcen und Bildungsangeboten
      Der Kirchenrat erklärte der Synode 2002 im Rahmen eines 
      umfassenden Massnahmenbündels zu den personellen Konsequenzen ihrer 
      Entscheide von 2001, dass auch zur Umsetzung dieses Zieles neue personelle 
      Kapazitäten geschaffen werden mussten. Die Zustimmung des 
      Kirchenparlaments hierzu führte 2003 zur Schaffung einer Arbeitsstelle 
      Populäre Musik mit einem 50% Pensum und zur Anstellung eines ausgebildeten 
      Jazzmusikers mit grosser Erfahrung in Bandarbeit.
      Bei der Animation der Gemeinden für eine solche 
      Stilerweiterung in ihrer Kirchenmusik – unter anderem durch die Schaffung 
      einer eigenen kantonalkirchlichen Band von hoher Qualität – wurde rasch 
      klar, dass für eine flächendeckende Umsetzung dieser Vision schlicht nicht 
      genügend ausgebildete Musikerinnen und Musiker zur Verfügung standen, 
      welche sowohl über eine entsprechende popularmusikalische Ausbildung als 
      auch über die notwendige kirchenmusikalische Kompetenz verfügten. Also 
      mussten wir die Ausbildung an unserer Kirchenmusikschule entsprechend 
      erweitern. Das wiederum erforderte eine entsprechende neue Besetzung von 
      deren Direktion sowie – unter dem gemeinsamen Dach der Musikakademie St. 
      Gallen – eine enge Zusammenarbeit mit der Jazzschule St. Gallen.
      2005 entstand so die erste staatlich anerkannte 
      Ausbildung der Schweiz in populärer Kirchenmusik. Inzwischen haben sie – 
      berufsbegleitend und je nach Niveau zwei- oder dreijährig – bereits gegen 
      30 Popularmusikerinnen und -musiker erfolgreich abgeschlossen. Hinzu trat 
      die Schaffung eines kirchenmusikalischen Zusatzmoduls, welches es 
      Absolventinnen und Absolventen von Jazzschulen und anderen 
      Ausbildungsgängen ermöglicht, die Anerkennung als kirchlicher 
      Popularmusiker zu erwerben. Ohne eine solche Qualifikation ist die 
      Wählbarkeit in einer St. Galler Kirchgemeinde nicht gegeben.
      Für bereits in den Gemeinden aktive Amateur- und 
      Profi-Musiker, Bands und populäre Chorleitende wurde ein reiches Angebot 
      an Workshops und Weiterbildungen geschaffen.
       
      
      Ein nächstes Problem ergab sich mit den ersten 
      Popularabschlüssen. Welche Gemeinde konnte und wollte es sich denn schon 
      leisten, neben Organisten und klassischen Chorleitern zusätzlich 
      Popularmusikerinnen anzustellen? Wir verfügten nun zwar über professionell 
      ausgebildete Musiker, aber konnten ihnen keine Stellen anbieten.
      Aus diesem Grunde genehmigte der Kirchenrat in bis heute 
      fast der Hälfte unserer Kirchgemeinden so genannte Innovationsprojekte. 
      Die Kantonalkirche übernimmt dabei für bis zu drei Jahren die 
      Personalkosten in der Grössenordnung von 20 bis 50 Stellenprozenten. In 
      den Gemeinden fallen nur noch die operativen Kosten an. Dieses Modell 
      erwies sich als sehr erfolgreich. Nach Projektablauf wurden die 
      Anstellungen in praktischen allen Gemeinden auf eigene Kosten 
      weitergeführt, teilweise kompensiert durch Umlagerungen zulasten der 
      traditionellen Kirchenmusik. Das wiederum hatte zur Folge, dass eine ganze 
      Reihe von klassischen Musikern ihre Liebe auch zu moderneren Musikstilen 
      entdeckten und sich, wo nötig, entsprechend zusatzqualifizierten – und 
      umgekehrt: Popularmusiker, die ihre musikalische Qualifikation in 
      Richtung klassischer Musikstile erweiterten. Insgesamt verfügt unsere 
      Kirche heute über eine stilistisch viel breiter und vielseitiger 
      einsetzbare Musikerschaft, was sich namentlich in den Gottesdiensten und 
      in der Chor- und Bandarbeit sehr positiv auswirkt.
      Wichtig erwies sich bei diesen Projekten die nahe 
      Begleitung der eingesetzten Musiker durch die Arbeitsstelle Populäre Musik 
      der Kantonalkirche. Es entstand eine verschworene Gruppe engagierter 
      Musikerinnen und Musiker, die sich gegenseitig unterstützen und von ihren 
      Erfahrungen profitieren.
      Die Band- und populäre Chorarbeit zeigt sich zunehmend 
      auch als attraktives Vehikel, um mit Jugendlichen in der Kirche zu 
      musizieren und sie aktiv an der Gottesdienstgestaltung zu beteiligen. Sie 
      wird heute in verschiedenen Gemeinden mit Erfolg in der Konfirmandenarbeit 
      und in den kirchlichen Erlebnisprogrammen auf der Oberstufe eingesetzt.
       
      
      In der Kirche einsetzbare Popularmusik reicht von 
      traditioneller Volksmusik im Toggenburg über moderne Anbetungsmusik bis 
      hin zu Rock und Hip-Hop – eine grosse Vielfalt. Die verfügbare Musik, und 
      namentlich auch die Texte, weisen jedoch beachtliche Qualitätsunterschiede 
      auf. 2008 diskutierten wir deshalb die Notwendigkeit eines gewissen 
      „Kernrepertoires mit Qualitätskontrolle“. Daraus entstanden jährliche 
      kantonale Singtage, für die eine Spurgruppe Repertoire jedes Jahr zwölf 
      populäre Kirchenlieder von guter Qualität auswählt und in die 
      Kirchgemeinden trägt. Die Sammlung der Singtaglieder 2009 bis 2012 wurde 
      2012 unter dem Titel „Gott sei Dank – Die St. Galler Singtaglieder 
      2009-2012“ beim TVZ in Buchform publiziert und in Gottesdienststärke 
      gratis an alle St. Galler Kirchgemeinden abgegeben. Um das Repertoire des 
      neuen Liederbuches vor Ort in den Gemeinden noch besser zu verankern, 
      lösen ab 2013 sechs regionale Singtage den kantonalen ab.
      Der Leiter der St. Galler Arbeitsstelle für Popularmusik 
      stellt seine Erfahrungen häufig auch anderen Kantonalkirchen und auf 
      deutschschweizerischer Ebene zur Verfügung, beispielsweise als Präsident 
      der neu geschaffenen Fachkommission Popularmusik der Liturgie- und 
      Gesangbuchkonferenz der evangelisch-reformierten Kirchen der 
      deutschsprachigen Schweiz. Die Bereicherung durch kirchliche Popularmusik 
      – in Ergänzung zu und nicht als Ersatz von klassischer Kirchenmusik – wird 
      zudem zunehmend auch in der Ausbildung von kirchlichen Mitarbeitenden 
      entdeckt.
       
      
      2012 führte die St. Galler Kirche ein neues, für alle 
      Kirchgemeinden verbindliches Kirchenmusikreglement ein. Dessen Artikel 4 
      „Vielfalt musikalischer Stilrichtungen und Zielgruppen“ lautet:
      „Die vielfältigen Arbeitsfelder der Kirche erfordern die 
      Pflege einer Vielfalt von musikalischen Stilrichtungen. Sie sollen mit 
      gleichen Qualitätsansprüchen gepflegt und entschädigt werden. Ihr Einsatz 
      ist auf den Charakter und die Zielgruppen der einzelnen Veranstaltungen 
      abzustimmen. Die Kirchgemeinden sind in ihren Personalentscheiden dafür 
      besorgt, dass diese Vielfalt musikalischer Stilrichtungen und kirchlicher 
      Zielgruppen angemessen und fachlich kompetent abgedeckt ist. Das kann 
      erfolgen durch den Dienst mehrerer Personen mit unterschiedlichem 
      musikalischem Profil oder durch den Einsatz von Personen mit einer breiten 
      stilistischen Kompetenz.“
      Inzwischen wird kirchliche Popularmusik in drei Vierteln 
      unserer Kirchgemeinden regelmässig eingesetzt.
      Mit all diesen Entwicklungen wurde seit dem Jahr 2001 
      ein weiter Weg zurück gelegt. Das Beispiel der Popularmusik zeigt, wie die 
      Vision einer Kirche “nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ Kraft 
      entfaltet und konkrete Veränderungen bewirkt. Dasselbe könnte man für eine 
      ganze Reihe anderer Arbeitsgebiete zeigen. Immer sind eine klare Vision 
      und Zielrichtung der Startpunkt der Entwicklung, und anschliessend ist 
      eine jahrelange, schrittweise und interaktive Umsetzung notwendig. 
      
       
      
      Das Beispiel der Popularmusik zeigt, dass die 
      Entwicklung neuer oder der Ausbau bestehender Programmfelder zumindest in 
      der Aufbauphase zusätzliche Ressourcen erfordert, personelle wie 
      finanzielle. In neue Ideen muss man investieren, sie sind nicht gratis zu 
      haben. Das ist in einer Zeit schwindender Finanzen und chronisch 
      überlasteter Mitarbeitender gar nicht so leicht. Es geht nicht ohne 
      Prioritätensetzung. Man muss klar sagen, was zugunsten der Investition in 
      Neues künftig nicht mehr getan wird. Man kann auch nicht viele Prozesse 
      gleichzeitig in Angriff nehmen. Damit würde man sich überfordern. Wir 
      empfehlen unseren Gemeinden und Regionen, sich pro Jahr auf ein oder zwei 
      Themen zu konzentrieren, diese aber mit vollem Engagement anzugehen.
      Damit sind wir wieder bei den vier am Anfang dieses 
      Beitrages erwähnten Grundfragestellungen. Sie müssen gemeinsam und breit 
      diskutiert werden. Anschliessend fällt man klare Entscheide – inklusive 
      was nicht mehr getan wird – und setzt sie schrittweise, aber konsequent 
      um. Das ist zielorientiertes kirchliches Handeln, basierend auf einem 
      klaren Verständnis der eigenen Identität und des uns als Kirche gegebenen 
      Auftrags.
       
      Lebendiges christliches Leben ist 
      auch heute möglich
      Die Zeiten ändern sich, unser Wesen und unser Auftrag 
      als Kirche ändern sich nicht – sehr wohl aber die Formen, in denen sie 
      sich ereignet. Lebendiges christliches Leben ist auch heute möglich – wenn 
      wir Kirche „nahe bei Gott – nahe bei den Menschen“ bleiben.