Pressekonferenz des SFH (Hilfswerke 
        und Kirchen),
        Bern, 14. August 2006
        
        
        Statement Pfr. Dr. Dölf Weder, Stiftungsrat HEKS (Hilfswerk der 
        Evangelischen Kirchen Schweiz) und Kirchenratspräsident der Evang.-ref. 
        Kirche des Kantons St. Gallen 
         
        Menschenwürde ist ein 
        zentraler Wert des christlichen Glaubens, unserer Kultur und unseres 
        Rechtssystems.
        
        Achtung seiner 
        Würde als Mensch steht jedem Menschen zu, gerade auch dem Schwachen. 
        Selbst Strafgefangene haben Anrecht darauf. Die Wahrung der 
        Menschenwürde ist ein wichtiges Gut unserer Kultur und unseres 
        schweizerischen Rechtssystems. Die christlichen Kirchen fühlen sich ihr 
        besonders verpflichtet. Das gründet in der Gottgeschaffenheit und 
        Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Kindern, Jugendlichen und anderen 
        verletzlichen Menschen ist dabei besonders Sorge zu tragen.
       
      Die vorliegenden Revisionen von Asyl- 
      und Ausländergesetz verletzen die Menschenwürde. 
      
      1.    Wer 
      nicht innert 48 Stunden nach Einreise Reise- oder Identitätspapiere 
      abgibt, wird im Grundsatz gar nicht ins Asylverfahren aufgenommen. Wir 
      wissen aber aus Erfahrung, dass gerade echt Verfolgte und Traumatisierte 
      oft keine Papiere haben und in einer kurzen Erstbefragung ihre Notlage nur 
      schwer aussprechen und glaubhaft machen können.  
      
      2.    Abgewiesene 
      Asylsuchende und Menschen mit Nichteintretens-Entscheid sind von der 
      Sozialhilfe ausgeschlossen. Damit werden selbst Familien und Kinder mit 
      bloss minimaler Überlebenshilfe auf die Strasse gestellt. Wer ihnen hilft, 
      muss mit Bestrafung rechnen.
      
      3.    Wer 
      die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kann – ohne kriminell zu sein – bis 
      zu zwei Jahre eingesperrt werden. Das ist völlig unverhältnismässig 
      verglichen mit Strafen, wie sie in der Schweiz sonst ausgesprochen werden. 
      Sogar der Wille von 15-Jährigen soll so während bis zu einem Jahr 
      gebrochen werden. Selbst Kinder im Schulalter werden auf diese Weise 
      weiter traumatisiert und in ihrer Persönlichkeit geschädigt.
      
       
      Missbrauch ist zu bekämpfen. 
      Der Missbrauch des Missbrauchs aber auch.
      
      Rechtsstaatlichkeit 
      heisst beides: Das Gesetz soll den Schutzbedürftigen Schutz bieten und 
      Missbräuche bekämpfen. Die Vorlagen nützen aber negative Gefühle in der 
      Bevölkerung aus und setzen unverhältnismässige Massnahmen. Es muss den 
      Menschen im Land deutlich gesagt werden, dass damit die berechtigte 
      Missbrauchsbekämpfung auf Kosten der Menschenwürde unangemessen 
      übertrieben wird. 
      
       
      Das kirchliche Engagement für die 
      Schwachen wird schlecht gemacht.
      
      HEKS – das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz 
      – und die Schweizer Kirchen kennen die Situation von Ausländern und von 
      Asylsuchenden aus der täglichen Projektarbeit und aus der Erfahrung ihrer 
      Seelsorgenden in den Asylzentren, Gefängnissen und Gemeinden. Im Rahmen 
      von Integrations-programmen, Rechtsberatungsstellen und 
      Betreuungsprojekten setzt sich das HEKS für die Menschenwürde der 
      Schwächsten ein. Kirchen machen sich zu deren Anwälten und begleiten sie 
      in der Seelsorge. Doch jenen, welche sich für Schutzsuchende einsetzen, 
      weht heute ein harter Wind entgegen. Kirchen und kirchliche Hilfswerke 
      werden von manchen des naiven Gutmenschentums oder gar der Heuchelei und 
      Lüge bezichtigt. Ihr Einsatz für die Würde des Menschen wird mit Hohn 
      bedacht.
       
      
      Weil es uns mit dem Engagement für die Würde jedes 
      Menschen, einem  zentralen Wert unseres Glaubens, unserer Kultur und 
      unseres Rechtssystems, ernst ist, sagen Kirchen und kirchliche Hilfswerke
      
        
        JA zur Würde jedes Menschen
        
        und deshalb NEIN zum Asyl- und zum 
        Ausländergesetz.